AGB
Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursusplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.
2. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars.
Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV-Tanzlehrern oder Instructoren.
3. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
4. Das Kursushonorar ist zur ersten Kursstunde fällig. Rechnungen werden nach der ersten Stunde per Post verschickt. Bankeinzüge werden nach der ersten Kursstunde eingezogen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Kosten der Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt.
5. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.
6. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von € 10,- erhoben. Bei Neuanmeldung wird die Abmeldegebühr auf das Kursushonorar angerechnet. Die fortlaufenden Kursen können mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Bereits gezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden. Es erfolgt eine Gutschrift.
7. Das Honorar für fortlaufende Kurse, wird ganzjährig, auch während der gesetzlichen Schulferien, per Bankeinzug (Einzugsermächtigung wird erteilt) monatlich zum Ersten vom Konto abgebucht. Alternativ zum Bankeinzug wird für drei Monate im Voraus eine Rechnung verschickt. Die erste Zahlung wird fällig in dem Monat, in dem der Kurs beginnt. Die im Prospekt ausgedruckten Preise verstehen sich als Teilzahlungspreise.
8. Das Wiederholer-Honorar beträgt generell 50% des normalen Kurshonorars, jeweils auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Es wird gewährt. wenn der gleiche Kurs nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Bei Kurz- und Sonderkursen sowie fortlaufenden Tanzkreisen wird kein Wiederholerhonorar gewährt.
Generell müssen alle Änderungen vor dem Anmeldetermin schriftlich mit der Tanzschule abgeklärt werden.